Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vorträge und Inhouse-Schulungen


STAND 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vorträge und Inhouse-Schulungen

Auftragserteilung:
Unsere Angebote sind freibleibend und gelten bis vier Wochen nach Angebotserstellung. Optionierte Termine für Seminare und Vorträge geben wir automatisch nach vier Wochen frei, sofern die Option nicht schriftlich oder mündlich verlängert wird oder eine längere Optionsdauer vereinbart wurde. Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Kunde uns mündlich oder schriftlich einen Auftrag erteilt und die Auftragsbestätigung unterschrieben zurückschickt.

Urheberrechte:
Cordula Nussbaum behält an allen für die Durchführung der Seminare oder Vorträge erstellten Unterlagen das Urheberrecht (ausgenommen Materialien Dritter). Die Weitergabe der Unterlagen (oder Kopien davon) an Dritte, bzw. deren Weiterveräußerung ist ausdrücklich untersagt. Bitte beachten Sie, dass wir aus urheberrechtlichen Gründen keinen Video/Audio-Mitschnitt des Vortrags/Seminares gestatten. Minuten-Sequenzen können nach nur ausdrücklicher Genehmigung durch Cordula Nussbaum gefilmt werden und für interne Zwecke verwendet werden.

Honorar:
Über das vereinbarte Honorar erhält der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung eine Rechnung. Die Honorare sind Netto-Angaben (zzgl. aktueller Mehrwertsteuer). Zahlungen müssen laut Zahlungsbedingungen erfolgen. Bei Verzug von mehr als 30 Tagen wird ein Überziehungszins von 12%/anno zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 € berechnet. Bei Veranstaltungen am Samstag erhöht sich das Honorar um 25%, am Sonntag um 50%. Für unsere Stammkunden behalten wir uns alle zwei Jahre eine Honorarerhöhung von 9 % vor (nach Rücksprache anwendbar).

Reisekosten:
Zum vereinbarten Honorar kommen die Kosten für Reise pauschal hinzu. Wünscht der Auftraggeber eine Abrechnung nach Beleg, so gelten folgende Punkte: Wir buchen in der Regel die Zeit/Kosten-günstigste Variante aus Flug (kosten-und aufpreisfrei umbuchbares/ stornierbares Flex-Ticket, Buchung ca. eine Woche vor der Veranstaltung), Flex-Ticket Bahn 1. Klasse oder Bus oder PKW 0,79 € je km. Bei Anreise mit dem Flugzeug kommt hinzu für Fahrt & Parkhaus am Flughafen München 150 Euro pauschal je Reise. Mietwagen: Mietpreis/Tag zzgl. Benzin-Verbrauch. Evtl. Straßengebühren werden nach Beleg weiterverrechnet. Unterkunft: 4*Hotel in Nähe der Event-Location. In der Regel reist Cordula Nussbaum am Vorabend des Events an, um unvorhergesehene Verspätungen zu vermeiden.

Nebenkosten:
Benötigte Ausstattung (Beamer, Flipchart, Tonanlage, Bühne, Licht, Flipchart, Pinnwände, Moderatorenkoffer, Metaplan-Karten etc.) werden jeweils mit dem Auftraggeber abgesprochen und von diesem bereitgestellt und bezahlt. Der Auftraggeber stellt den Event-Raum. Sie erhalten frühzeitig eine Checkliste „Technische Ausstattung“. Kosten für Material, Handouts, Bücher etc. werden nach Aufwand an den Auftraggeber weiterverrechnet (vgl. entsprechende Position und als Ausgabe pro Teilnehmer im Angebot/ Auftragsbestätigung genannt. Wird vorab Material zum Veranstaltungsort geschickt so trägt der Auftraggeber diese Kosten. Die Versandgebühren der Materialkiste betragen in der Regel 20,– Euro.

Storno:

Sagt der Auftraggeber die Veranstaltung ab, so gelten folgende Bedingungen:

Bis 90 Tage vorher – kein Ausfallhonorar.

Bis 45 Tage vorher – 50% des vereinbarten Honorars.

Weniger als 45 Tage vorher – 100% des vereinbarten Honorars. Die Absage muss von uns schriftlich bestätigt werden.

Verhinderung:
Sollte Cordula Nussbaum den Termin aus nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Krankheit) kurzfristig absagen müssen, so kann ein Ersatztermin vereinbart werden oder Cordula Nussbaum wird sich um einen guten Ersatz-Speaker/Trainer bemühen. Weitere Ansprüche seitens des Kunden (insbesondere Forderung nach Ersatz von Reisekosten der Teilnehmer, Raummieten etc.) bestehen nicht.

Verschwiegenheit:
Cordula Nussbaum verpflichtet sich, über alle während ihrer Tätigkeit mit Ihnen bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Referenz-Nennungen geschehen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

Haftung:
Cordula Nussbaum übernimmt keine Haftung für beim Kunden während des Vortrags/Seminares auftretende Schäden an Personen, Technik oder Inventar, außer im Falle eines groben persönlichen Verschuldens. Sie übernimmt auch keine Haftung für materielle oder psychische Schäden, die die Teilnehmer oder Unternehmen aufgrund der Umsetzung der Inhalte im Alltag erfahren. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Geltungsraum der Versicherung: Weltweit, in USA und Canada

Datenschutz:
Gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung DSGVO, gültig ab 25. Mai 2018, informieren wir Sie hiermit über den Umgang und die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, email-Adresse, Anschrift, Telefonnummer, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten zu erhalten und Ihre Daten löschen zu lassen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Wir löschen Ihre Daten sobald keine vertraglichen oder rechtlichen Gründe dagegensprechen mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder solange wir noch in einer geschäftlichen Beziehung stehen, oder ein Fortsetzen der Beziehung wahrscheinlich ist.
Stellen Sie uns Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter zur Verfügung, so nutzen wir diese ausschließlich zur Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen, zum Versand der Einstimmungsmails, zum Verschicken des Einladungstextes zum Erstellen der Profile im Rahmen unserer Seminare und im Nachklang zum Versand eines Reminders oder (falls von den Teilnehmern gewünscht) zum Versand einer Foto-Dokumentation. Wir nehmen Teilnehmer nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung in den Verteiler unseres Impuls-Letters „Do it! Donnerstag“ (aka news-to-use) auf.

Sonstiges:
Gerichtsstand ist München. Auch bei Veranstaltungen im Ausland gilt deutsches Recht und der Gerichtsstand München als vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Sauerlach, im Januar 2025